Maßnahmen
Zur Erhaltung und Verbesserung der im Projektgebiet vorhandenen artenreichen Lebensräume werden im Konsens mit den Eigentümern und Landnutzern Naturschutzmaßnahmen erarbeitet.
Die folgenden Naturschutzmaßnahmen können in der Förderphase II des Naturschutzgroßprojektes gefördert werden:
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Maßnahmen der Erstpflege (z.B. Entbuschung zum Erhalt der offenen und halboffenen Kulturlandschaft; Auflichten von Wäldern bzw. Waldumbau; Anlage von Kleingewässern und Feuchtmulden; Renaturierung von Fließgewässern)
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Investitionskosten für die extensive Landnutzung (z.B. Erstanschaffung von Weideeinrichtungen, Kauf von bestimmten Saatgut oder von Tierbeständen u.ä.)
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Grunderwerb bzw. langfristige Pacht (sowohl im Wald als auch im Offenland)
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Ausgleichszahlungen für die extensive Flächennutzung (für einen Zeitraum von 30 Jahren werden landwirtschaftliche Nutzflächen gegen Nutzungsentschädigung eingebracht und entsprechend den Naturschutzzielen gepflegt)
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Besucherlenkung und -information (z.B. Ausstellungen, Lehrpfade)
Alle Maßnahmen sind freiwillig. Wer mitmacht, kann an den nicht unerheblichen Fördermitteln teilhaben.