Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Dass überhaupt Pachtverträge zustande kommen können – nicht nur Flächenankäufe – bedeutet für die Landwirte eine zusätzliche Option. Sie können sich entscheiden, ob sie ihre Flächen behalten, verkaufen oder verpachten wollen. Es wird niemand zum Verkauf oder zur Verpachtung seiner Grundstücke gezwungen. Pachtverträge sollen die Ausnahme bilden; der Normalfall sollen Ankäufe werden – aber natürlich nur dort, wo der Eigentümer auch verkaufen möchte und der ggf. vorhandene Pächter dadurch nicht in seiner Existenz bedroht wird!
Jeder Flächenerwerb wird vorher im Flächenmanagementgremium beraten. Dabei hat z.B. das Amt für Landwirtschaft zu prüfen, ob der Flächenerwerb auch aus landwirtschaftlicher Sicht für den derzeitigen Flächennutzer akzeptabel ist. Nur wenn der Flächenerwerb durch das Flächenmanagementgremium mehrheitlich befürwortet wird, kann die Fläche durch den Zweckverband erworben werden. In den meisten Fällen sollen die erworbenen Offenland-Grundstücke extensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Der bisherige Pächter kann unter diesen Vorgaben das Pachtverhältnis fortsetzen.